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Jugendarbeitsschutz

Immer mehr Jugendliche steigen jünger als bisher ins Berufsleben ein. Der Bundesrat hat deshalb das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Die Senkung geht einher mit verstärkten Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Dadurch dürfen Personen, die in der Ausbildung stehen, diese Arbeiten ausführen, wenn begleitende Massnahmen getroffen werden. Die gefährlichen Arbeiten und die dazugehörenden Massnahmen werden in den Anhängen zu den jeweiligen Bildungsplänen aufgeführt.